Lebenslagen: ChangeMe

Seitenbereiche

Gemeinde Flein
…auf der Sonnenseite Württembergs
Stellenangebote

Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Spätaussiedler

 

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG).

Personen, die als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler in Deutschland aufgenommen wurden, erwerben mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 7 Staatsangehörigkeitsgesetz).

Die Familienangehörigen der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit dann, wenn sie in die Bescheinigung nach § 15 Absatz 2 des Bundesvertriebenengesetzes einbezogen sind.

 

Rechtsgrundlage

 

Grundgesetz (GG)

  • Artikel 116 Absatz 1 Erwerb der Rechtsstellung eines Deutschen

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

  • § 4 Spätaussiedler
  • § 15 Bescheinigungen

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  • § 7 Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
 

Freigabevermerk

 

16.04.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

 

Flina Kulturhalle

Mietweise Überlassung- überzeugende Vorteile für Ihre Veranstaltung. Es erwartet Sie ein innovatives Gebäude mit moderner Ausstattung, zu günstigen Konditionen in idyllischer Lage unterhalb des Fleiner Sandbergs.

Mehr erfahren

Flein erleben

Weinberge, Wald und weite Felder - Fleins mediteran anmutende Umgebung ist wie geschaffen, um sich bei einer längeren und auch kürzeren "Urlaubs-Auszeit" rundum wohl zu fühlen.

Mehr erfahren

Stellen­ausschreibungen

Alle offenen Stellen der Gemeinde Flein finden Sie hier in der Übersicht.

Mehr erfahren