Lebenslagen: ChangeMe

Seitenbereiche

Gemeinde Flein
…auf der Sonnenseite Württembergs
Stellenangebote

Lebenspartnerschaftsvertrag

 

Um Streitigkeiten im Falle der Trennung vorzubeugen, besteht bei fortbestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit, einen Lebenspartnerschaftsvertrag abzuschließen.
Im Lebenspartnerschaftsvertrag können Sie Regelungen sowohl für die Zeit der Lebenspartnerschaft als auch für den Trennungsfall treffen.
Häufig vorkommende Beispiele sind die Vereinbarung einer Gütertrennung und Regelungen zu den Unterhaltsansprüchen oder zum Versorgungsausgleich.

Da Lebenspartnerschaftsverträge weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthalten, müssen sie notariell beurkundet werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Vertragspartner oder Vertragspartnerinnen persönlich bei einem Notar oder einer Notarin erscheinen.

Tipp: Wenn ein Lebenspartnerschaftsvertrag für Sie infrage kommt, sollten Sie sich durch einen Notar oder eine Notarin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten lassen.
Diese können auch den Vertrag für Sie entwerfen. Lassen Sie sich dabei genau erklären, welche Auswirkungen die ins Auge gefassten Regelungen in Ihrem Fall haben.

Ohne Lebenspartnerschaftsvertrag leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
In diesem Güterstand behält jeder oder jede während des Bestehens der Lebenspartnerschaft das jeweilige Eigentum.
Beim Scheitern teilen sich die Partner oder Partnerinnen den Zugewinn, den sie währenddessen erzielt haben.

Lebenspartner und Lebenspartnerinnen sind einander zum Unterhalt verpflichtet.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft kann unter anderem auch erbrechtliche (Pflichtteile am Erbe), ausländerrechtliche (Nachzugsmöglichkeit) und staatsangehörigkeitsrechtliche (Einbürgerungsmöglichkeit) Auswirkungen haben.

 

Vertiefende Informationen

 

Weitere Informationen zu den Themen Güterstand, Unterhalt und Erbansprüche erhalten Sie auf unseren Seiten in der Lebenslage "Familie und Kinder".

 

Freigabevermerk

 

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

 

Flina Kulturhalle

Mietweise Überlassung- überzeugende Vorteile für Ihre Veranstaltung. Es erwartet Sie ein innovatives Gebäude mit moderner Ausstattung, zu günstigen Konditionen in idyllischer Lage unterhalb des Fleiner Sandbergs.

Mehr erfahren

Flein erleben

Weinberge, Wald und weite Felder - Fleins mediteran anmutende Umgebung ist wie geschaffen, um sich bei einer längeren und auch kürzeren "Urlaubs-Auszeit" rundum wohl zu fühlen.

Mehr erfahren

Stellen­ausschreibungen

Alle offenen Stellen der Gemeinde Flein finden Sie hier in der Übersicht.

Mehr erfahren