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Gemeinde Flein
…auf der Sonnenseite Württembergs
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Zweiter Bildungsweg

 

Der so genannte zweite Bildungsweg ermöglicht es zum Beispiel Erwachsenen mit beruflicher Erfahrung, Schulabschlüsse nachzuholen. Die Abschlüsse sind oft für Weiterbildungsmaßnahmen, Zusatzausbildungen oder für ein Hochschulstudium notwendig.

Um einen Schulabschluss nachzuholen, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Hauptschulabschluss
    • Schulfremdenprüfung
  • Realschulabschluss beziehungsweise mittlere Reife
    • Schulfremdenprüfung
    • Abendrealschule
    • Berufsaufbauschule
    • Abendgymnasium
  • Fachhochschulreife
    • Schulfremdenprüfung
    • Abendgymnasium
    • Einjähriges Berufskolleg
    • Kolleg
  • Fachgebundene Hochschulreife
    • Berufsoberschule der Fachrichtungen Sozialwesen, Technik oder Wirtschaft
  • Allgemeine Hochschulreife
    • Schulfremdenprüfung
    • Abendgymnasium
    • Kolleg
    • Berufsoberschule der Fachrichtungen Sozialwesen, Technik oder Wirtschaft

Darüber hinaus kann an beruflichen Schulen unter bestimmten Voraussetzungen auch ein dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben werden.

Sonderformen des Hochschulzugangs

Meisterinnen und Meistern sowie Absolventinnen und Absolventen einer der Meisterprüfung gleichwertigen Fort oder Weiterbildung wie z.B. Fachwirtinnen oder Fachwirten, staatlich geprüften Technikerinnenund Technikern, staatlich geprüften Betriebswirtinnen und Betriebswirten, die ein Beratungsgespräch an einer Hochschule durchgeführt haben, steht der allgemeine Hochschulzugang offen.

Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung können nach Durchführung eines Beratungsgespräches an einer Hochschule eine fachgebundene Zugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung.

Beruflich Qualifizierte ohne Berufsausbildung, die eine mehrjährige herausgehobene oder inhaltlich besonders anspruchsvolle Tätigkeit nachweisen und ein Beratungsgespräch an einer Hochschule absolviert haben, können über eine Eignungsprüfung eine fachgebundene Zugangsberechtigung erlangen.

 

Freigabevermerk

 

13.12.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

 

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